Zitat:
Zitat von mpumpe Hier im Text deines Links ist der BGB § 1603 nur im Zusammenhang der gesteigerten Unterhaltspflicht genannt. Darum geht es hier nicht.
Was die allgemeine Unterhaltspflicht angeht heißt es in §1601:
"Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." |
Und da fragt man sich - warum kennt oder nennt die BA wohl nur den § 1603 BGB ???
Möglicherweise weil man dort etwas weiß, was Dir anscheinend unbekannt ist - Unterhaltspflicht der Kinder für die Eltern ist nur in seltenen Fällen in der Realität durchsetzbar. Passt zwar nicht in Dein Weltbild, aber das kann möglicherweise daran liegen, dass Dein Weltbild mit der Realität nicht übermäßig viel zu tun hat.