Mietübernahme nur bei abgeschlossener Wohnung?
Wie wird das dann bei der klassischen WG gehandhabt? Da wird auch die komplette angemessene Miete übernommen. Irgendwas kann an dem Denkmodell also nicht stimmen, wenn man es nur an der abgeschlossenen Wohnung festmacht. Es gibt meines Erachtens nirgends eine Vorschrift, dass nur eine abgeschlossene Wohnung vermietet werden darf. Die Abgeschlossenheit der Wohnung ist nur von Bedeutung, wenn die Wohnung verkauft werden soll, also Eigentumsrechte übertragen werden sollen.
Mir ist bewußt, hier im Forum wird gerne bei der Mietübernahme mit der Abgeschlossenheit argumentiert - nur wurde dazu meines Wissens nie eine Rechtsgrundlage benannt, denn die gibt es nicht.
Also, Wohnung vermieten, die Mieteinnahmen bei der Steuer melden, die auf den Quadratmeter umgelegten Ausgaben (einschließlich Tilgung!!) ebenfalls bei der Steuer gegenrechnen und das sollte es sein. Bei der Kostengegenrechnung aber sehr sorgfältig sein, da guckt das FA schon genau, dass dort ein genauer und nachvollziehbarer Abrechnungsschlüssel vorgelegt wird.
Wenn ARGE mault, Anwalt einschalten. |