Zitat:
Zitat von ulli55 macht nicht den fehler wohngeld zu beantragen.dann wird es sehr schwierig sich von gez befreien zu lassen.und immer dran denken die grusi darf nicht niedriger sein wie alg2. |
Das muss jetzt niemand verstehen, oder?
1) Grundsicherung hat nichts mit ALG 2 zu tun und aufgrund des Alters der Dame steht ALG 2 ohnehin nicht zur Debatte.
2) Was das Wohngeld angeht wird der entsprechende SB vom Sozialamt schon eine Gegenrechnung zwischen Grusi- und Wohngeldbezug durchführen.
@ Nachtvogel
Etwaiges vorhandenes Vermögen wird ohnehin bei Antragstellung geprüft und bei entsprechendem übersteigenden Vermögen bleibt eh nur die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen
@ Fatih85
Du kannst den Vordruck des Rententrägers oder den von Dir verlinkten nutzten und diesen zum
Sozialamt schicken, ich würde aber empfehlen, einen Termin zu vereinbaren, alle Unterlagen mitzunehmen und den Antrag persönlich zu stellen.