Wenn du täglich (um genau zu sein mindestens 3x in der Woche) für deinen Hin- und Rückweg mehr als 2 Stunden brauchst, dann "darfst" du alleine wohnen. Zur Wegzeit zählen auch die Wartezeiten vor und nach dem Unterricht dazu.
Dann gibt es die wahnsinnig vielen 455 € + 64 €.
Zusätzlich kannst du bei der ARGE den Zuschlag zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft beantragen nach § 22 Abs. 7 SGB II.
Ist die Wegzeit kürzer als 2 Stunden, dann gibt es nur die 212 €. Hier könntest du zusätzlich zwar ALG II beantragen, aber du müsstest jederzeit deine Ausbildung abbrechen, wenn die ein Angebot für dich haben. |