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Alt 10.03.2010, 08:55
Keis Keis ist offline
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Standard von Bedarfsgemeinschaft zu WG

hallo ich brauche dringend eure hilfe

Meine Schwester und ihr Freund wohnen in einer 2,5 (3 Zimmer stehn im Mietsvertrag) Zimmerwohnung als Bedarfgemeinschaft.
Nun hat sich durch die neuen Regelungen bei der ARGE die Situation so verschlechtert das die Jahresabrechnungen/Betriebskosten/Gasabrechnung nicht mehr vom Jobcenter übernommen werden (hat man ihr jedenfalls so gesagt)
Da das Verhältnis mit ihrem Freund auch nicht mehr eheähnlich ist, will sie jetzt mit einer dritten person eine WG gründen.

Was ist in diesem Fall zu beachten ??
Reicht es mit der dritten Person einen Untermietsvertrag zu machen??
Die monatliche Miete müsste in diesem Fall aber auch hochgesetzt werden, damit es am ende des Jahres nicht so dicke kommt.

Was ist bei der ARGE zu beachten? Können die sich da quer stellen?
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