Gibt es denn einen Titel? Hallo,
gibt es gegen Dich (als Schuldner) oder gegen Dich und den Kindervater (als Gesamtschuldner) einen Titel oder einen (bestandskräftigen) Rückforderungsbescheid, aus welchem gepfändet wurde?
Falls Du Dir da nicht sicher sein solltest, frag bitte einmal bei der zuständigen UVG-Stelle nach.
Sofern es einen solchen Titel / Rückforderungsbescheid gibt, wirst Du voraussichtlich mit der Pfändung leben müssen, wenn es aber nur einen solchen gegen den Kindesvater gibt, kannst Du u.U. noch gegen die Pfändung vorgehen.
Ähnlich ist es m.E. mit dem Gesamtrückstand von 5.000 Euro. Wenn ein Titel (s.o.) gegen Dich / Euch vorliegt, dann musst Du eventuell die "Schulden" zurückzahlen. Das aber sicher nicht mit dem Netto von ca. 800 Euro, sondern halt immer in Kleckerbeträgen (wie eben dieser Pfändung).
Frag aber bitte erstmal in der UVG-Stelle nach.
(UVG ist ausdrücklich nicht mein Spezialgebiet, da weise ich ausdrücklich drauf hin... obiges gilt eher generell für den Bereich "Schulden und Pfändungen")
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