Thema: Alleinerziehend / Alleinstehend Wie maßregel ich meinen Sachbearbeiter erfolgreich?
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 06.03.2010, 18:58
Benutzerbild von Turtle1972
Turtle1972 Turtle1972 ist offline
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.931
Standard

Gut. Deine Einstellung ist hier nicht tragbar. Verschwinde in die einschlägigen Jammerforen. Ich glaube nicht, dass studierte Menschen - genau die sind nämlich zum Großteil in den ARGEn vertreten - sich sowas von dir anhören müssen. Und außerdem glaube ich, dass du eh keine Ahnung hast, weil du nicht mehr als ein paar Mitarbeiter in einer ARGE kennst. Wenn überhaupt. Deine Stammtischparolen kannst du jedenfalls woanders loswerden. Nicht hier. Zusammen mit deinem unerträglichen Deutsch. Und deinen lächerlichen Äußerungen zu "6 Monate auf Widerspruchsbearbeitung warten" im Zusammenhang mit "nur auf Untätigkeitsklage reagieren". Wenn du so schlau wärst mit Untätigkeitsklagen, dann würdest du keine 6 Monate auf Widerspruchsbearbeitung warten! Da sind Untätigkeitsklagen nämlich ab 3 Monaten Untätigkeit möglich!

Ach ja: Da ich hier Mod bin, bin ICH HIER NICHT IM FALSCHEN FORUM!

Turtle

Geändert von Turtle1972 (06.03.2010 um 19:03 Uhr)