Zitat:
Zitat von Sorglos Hallo an Alle,
gebt Ihr mir einen konstruktiven Tipp?
Mein Sachbearbeiter übergeht mich.
Zweimal wies er mir einen 1 Euro Job zu, beides mal Arbeiten im Außenbereich.
Nach der ersten Zuweisung (Natursteinmauer setzen) forderte ich eine Untersuchung beim Amtsartzt, da ich als in der Jugend festgestellte "Körpergeschädigte" nur leichte sitzende Büroarbeit ausüben durfte und auch bisher ausgeübt habe. Sowas als 1 Euro Job? Sieht mir rechtswidrig aus. Den ich denke das machen ganz normale sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Mal bei den Gewerkschaften dich umhorchen ob das so rechtens ist.
Trotz der Bestätigung durch den Amtsartzt , das ich ein gesundheitliches Handycap habe, schickt er mich das zweite Mal zur "Umfelderhaltung in ein Kinderheim". Entspricht keinesfalls der Rechtssprechung. Möchte zu gern mal die EGV und die eventuelle Zuweisung sehen. Diese muss genau bestimmt sein. Ein "Umfelderhaltung in ein Kinderheim" ist mir da zu unbestimmt.
Meine Mitstreiter dort Renovieren, Tapezieren,Mauern, legen Laminat, Trockenbauern und da die Köchin grad ne Woche Urlaub hatte, durfte ich auf Station und die Hauswirtschaft machen. Du als 1 Euro Jobber sollst diese Arbeiten alleine machen?
Laut Aussage der "Dienstleistungsgesellschaft" die diese zusätzlichen Maßnahmen , die bereits seit 2003 (!) dort laufen,ins Leben gerufen haben und sich mit monatlich 500 Euro für jeden ein Euro Jobber da gesund stoßen, wäre die Tätigkeit leicht und zumutbar.(Wußte gar nicht,das der Vorarbeiter einen Doktortitel hat *grins) Dann möchte ich mal wissen was das für eine Gesellschaft ist. Ob sie Gewinn orientiert arbeitet oder nicht.
Ich legte mündlich, schriftlich und nochmals schriftlich Widerspuch bei meinem Sachbearbeiter und dessen Gruppenleiterin ein, aber Sie blieben "hart". Zu Hause müßte ich auch Hausarbeiten (woher wollen die das wissen??) und außerdem wüßte man ja , das sich dort keiner tod macht bei dem Job....ich sollte ruhen, wenn mein gerissener Lendenwirbel nicht mehr mitmacht. Außerdem sollte ich bedenken, die Arbeitstelle wäre schön nah am Wohnort und dann noch ein Angebot, Frau ..... , wenn sie ab März dann in die Weiterbildung gehen, sind sie ja raus aus der Maßnahme, wenigstens für 2 Monate!
Frechheit! Ja das ist allerdings eine Frechheit. Bei mir wollten die auch mit einem rechtwidrigen ein Euro Job kommen der zudem in der EGV versteckt war. Erfolgreich gegen gewehrt.
Ein Termin und eine Aussprache bei der Amtsleiterin nebst Gruppenleiterin bewirkte, das ich sofort aus der Maßnahme herausgenommen wurde.Man entschuldigte sich , für das Fehlbesetzen auf diese Stelle. Das sieht mir aus das die dich rausnehmen damit du die Klappe hälst. Sieht mir nicht rechtens aus was die arge und dieser sogenannte "Massnahmeträger" da veranstalten.
Ich bekomme jetzt auch einen neuen Sachbearbeiter, weil der alte mich als Mensch nicht wahrgenommen hat, das hat mir die Amtsleiterin sofort zugestanden. Ich denke der Druck ist hoch und deswegen haben die dich soo einfach wechseln lassen. Den das sieht mir nach schlampiger arbeit aus.
AAAber, das reicht mir nicht!
Mein Sachbearbeiter hat mich als Mensch nicht wahrgenommen.
Er hat Artztgutachten abgeschmettert, mich lächerlich gemacht und einem Vorarbeiter mehr Glauben geschenkt, als dem Betroffenen.
Was kann ich dem Mann jetzt gutes tun??
Helft mir mal auf die Sprünge!! |
Naja das Arztgutachten muss der SB berücksichtigen. Genauso deine körperlichen Einschränkungen.
Sollte eigentlich auch von einem Amtsarzt festgellt worden sein bevor man überhaupt zur Vermittlung übergeht.
Beschwerden an die Hauptstellen und Regionaldirektionen bringt meistens nichts. Die kehren das unter den Teppich allzu oft
Was fruchtet sich Beschwerden direkt an das Kundenreaktionmanagement nach Nürnberg. Die leiten das weiter an die Regionaldirektionen. Meist mit einem harschen Brief. Aber davon siehst du als Beschwerdeführer nichts. Kriegst eine lapidare Antwort oder gar keine. Danach ist aber erstmal Ruhe den dann brodelt es hinter verschlossenen Türen.
Aber man muss Beschwerden sachlich, emotionslos und vor allem beweisbar schildern. Alles andere wird leicht abgeblockt seitens der Behörde.
Deswegen immmer einen Beistand nach § 13 SGB X mitnehmen. der steht dir zu und darf nicht einfach verwehrt werden. egal was SB´chen von Stapel lässt
Nichts sollte vor Ort unterschrieben werden. Schon gar nicht EGV´s.
Weitere Tipps im Umgang mit Behörden findest du im 3 Link in meiner Signatur weiter unten. Ist eine PDF datei.