Ein Aufhebungsvertrag wirkt im Zeugnis und bei einer Bewerbung immer besser als eine Kündigung. Dies wird bei der Sperrzeitentscheidung auch berücksichtigt.
S. Pkt. 9.1.2 ab Seite 43 http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p144.pdf
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