1. Behalten darf er alles, es nimmt ihm keiner was weg. Wieviel Kostgeld du von ihm verlangst, das ist ja letztendlich deine Sache. Angerechnet werden aufs ALG 2 von 325 Euro 180 Euro, er fällt dann auf alle Fälle aus der BG raus. Dann könntest du ggf. für ihn Wohngeld beantragen.
Seine Berechnung sieht ja in etwa so aus:
287 Euro Regelsatz
150 Euro halbe Zinsen
124 Euro halbe Nebenkosten
11 Euro halbe Grundsteuer
......................................
575 Euro Bedarf
415 Euro Unterhalt
184 Euro Kindergeld
325 Euro Lohn
- 145 Euro Freibetrag
...............................
779 Euro Einkommen
Damit hat dein Sohn 204 Euro übersteigendes Einkommen. Die 184 Euro Kindergeld wären damit bei dir als Einkommen zu berücksichtigen.
Deine Berechnung wäre dann in etwa so:
359 Euro
150 Euro halbe Zinsen
124 Euro Nebenkosten
11 Euro halbe Grundsteuer
............................
644 Euro Bedarf
184 Euro Kindergeld
- 30 Euro Freibetrag
..........................
154 Euro Einkommen
490 Euro Anspruch.
Ihr habt dann zu zweit: 490 Euro ALG 2, 184 Euro Kindergeld, 415 Euro Unterhalt und 325 Euro Lohn, ggf. noch etwas Wohngeld, zusammen also ca. 1414 Euro. Und wie schon gesagt: du selbst musst kalkulieren, wieviel Kostgeld du von ihm nimmst.
Wenn er zum Vater zieht, fällt er natürlich mit Bedarf und Einkommen aus der Berechnung, Kindergeld würde dann auch dem Vater zustehen. Inwieweit dann deine Kosten der Unterkunft auf Dauer in der Höhe (immerhin dann 570 Euro für EINE Person, das ist in vielen Orten schon zuviel) anerkannt werden: muss das Amt entscheiden.
Von dem Gedanken, dass er bestraft wird, sollte er sich übrigens mal abkehren. Insoweit sollte er mit 21 Jahren schon gelernt haben, dass man seinen Verdienst zum Bestreiten SEINES LEBENSUNTERHALTES verwenden muss und nicht als Taschengeld! Andere "Kinder" in dem Alter müssen von ihrem Lohn manchmal schon eine ganze FAMILIE ernähren!
Turtle |