Thema: Alleinerziehend / Alleinstehend Zuverdienst vom Sohn - lohnt der Auszug?
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Alt 08.02.2010, 20:01
Dagmar Dagmar ist offline
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Standard Zuverdienst vom Sohn - lohnt der Auszug?

Hallo Community,
ich habe heute lange das Forum studiert, muss aber in meinem Fall doch noch mal nachfragen. Sorry, wenn diese Situation schon zig mal hier durchgekaut wurde, aber ich blick nicht mehr so ganz durch.

Folgendes: Mein Sohn ist 21 Jahre, ausbildungssuchend und lebt mit mir in einer BG (ALG 2). Nun hat er heute einen Minijob (325,-- Euro) angeboten bekommen, mit der Chance auf eine Ausbildung als Einz.-Kfm. ab August.
Das möchte er sich natürlich nicht entgehen lassen. Zumal unsere finanzielle Situation mehr als beengt ist.
Hier eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben:

Ausgaben:
Hypothek (300,00 Euro, davon sind ca. 100,00 Euro Tilgung selbsttragend)

Hypothek (da Eigentumswohnung vor 8 Jahren) 300,-- Euro
Nebenkosten 248,-- Euro
Strom ca. 65,-- Euro
Grundsteuer monatl. 22,-- Euro
Telefon/I-net 33,-- Euro
Versicherungen ca. 20,-- Euro
Ausgaben gesamt: 688,-- Euro

Einnahmen:
Leistungen ARGE 626,-- Euro (incl. KG)
Kindesunterhalt Sohn 415,-- Euro
Einnahmen gesamt: 1.041,-- Euro

Somit bleiben uns 353,00 Euro für 2 Personen. Bis Mitte letzten Jahres habe ich davon noch das Busticket zur Schule, sowie sonstige anfallenden Schulkosten (Kopiergeld, usw.) bezahlt. Und nackt kann so ein junger Mann auch nicht auf die Straße.
Tja, wenn da nicht die liebe Oma wäre... (mal so am Rande erwähnt und Danke sagend).


Jetzt meine Fragen:
1. Wie viel dürfte mein Sohn von den 325,00 Euro behalten? Wirklich nur 70,00 Euro (+30,00 Bereinigung)? Das gibt hier schon eine hitzige Diskussion, da er sich ja nun auch endlich mal was gönnen bzw. sparen könnte, was bei dem Restbetrag oben bisher ja überhaupt nicht möglich war. Da wird schon ein Frisörbesuch zur Luxusfrage.
Wenn ich ihm jezt sagen muss, davon bleiben dir 70,00 Euro... oh man.


2. Frage: Was würde passieren, wenn er zu seinem Vater zieht? (oder auch zur Oma?
Da der monatl. Darlehenszins in Höhe von ca. 200,00 Euro im Rahmen einer Mietwohnung für 1 Person entspricht, müsste ich mir um die Wohnung wohl keine Sorgen machen oder?
Im Moment wird ja der KU und das KG voll angerechnet. Würde das bei Umzug zu seinem Vater oder Oma entfallen?

3. Was bedeutet eigentlich: Kind fällt aus der BG raus, weil für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommend. Ist das nicht genau so eine Milchmädchenrechung wie bei Frage 1? Nämlch unterm Strich bleibt für junge Leute nichts, nicht mal mehr die Motivation? Nur das Danke der ARGE für weniger Leistungszahlungen für die arbeitslose Mama?

Vorab erst mal Danke an alle, die sich mit diesem langen Text und meinen Fragen befassen.
LG
Dagmar
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