Belies dich hier:
INTAKT: Kindergeld für volljährige Kinder - Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung
Allerdings steht das Kindergeld den Kindergeldberechtigten, also deinen Eltern grundsätzlich zu! Du selber kannst nichts beantragen, wenn dann nur deine Eltern. Wenn du in einer eigenen Wohnung lebst, kannst du jedoch bei der Kindergeldkasse (bei Gewährung) eine Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes an dich stellen.
Was mir ein Rätsel ist, ist die Aussage, dass du mit deinen monatlich 954 € nicht zurecht kommst. Als ALG II oder Sozialhilfebezieher hättest du bedeutend weniger zur Verfügung!
Im weiteren finde ich deinen Nickname mehr als unpassend, aber auch sehr aussagekräftig.