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Alt 04.02.2010, 20:31
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Turtle1972 Turtle1972 ist offline
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Das ALG 1 auf Grundlage der Ausbildung dürfte aber kaum zum Lebensunterhalt reichen. Bist du wieder neu ausbildungssuchend gemeldet? Dann können deine Eltern nämlich wieder Kindergeld für dich beantragen und es dir geben. Aufstockend kannst du ALG 2 beantragen.

Turtle
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