Zitat:
Zitat von mimi1984 Sie hat damals die Ausbildung gemacht, weil sie selber nicht wusste was sie machen soll!!!
Und jetzt hat sie den salat
lg mimi |
U.U. wäre noch Unterhaltspflicht der Eltern für die Zeit der erneuten Ausbildung zu prüfen. Die Chancen sind zwar eher gering, aber die obige Bemerkung lässt dies nicht unbedingt als abwegig erscheinen.
Klingt zwar etwas verworren, aber zur Prüfung dieses speziellen Falles sind noch mehr Angaben notwendig. Dies kann aber hier im Forum derzeit nicht abschließend beantwortet werden, da hier keine differenzierte Rechtsberatung stattfinden kann.