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Alt 28.01.2010, 21:25
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Turtle1972 Turtle1972 ist offline
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Sie soll ein Jahr umsonst bei ihm arbeiten?! Das ist absolut unzulässig! Ein Ausbildungsbetrieb hat Ausbildungsvergütung zu leisten. Das stinkt zum Himmel.

Unterstützung würde sie übrigens nicht bekommen. ALG 2 ist für Azubis ausgeschlossen, die dem Grunde nach BAB-förderfähig sind (was sie bei einer betrieblichen Ausbildung "dem Grunde nach" wäre), BAB wird sie aber wahrscheinlich nicht bekommen, weil dort nur in Ausnahmefällen Zweitausbildungen gefördert werden.

Was hat sie denn für eine Erstausbildung?

Turtle
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