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Alt 26.01.2009, 13:07
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grünspan grünspan ist offline
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Registriert seit: 15.01.2009
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Oder konkretisiert,
hab meinen Eingangsbeitrag nochmal gelesen und gemerkt daß ihr das vll. anders lest als ich.:
1.: Angenommen ich erhalte als hauptberuflich angestellter Suchtkrankenhelfer in Teilzeit 500€ mtl. brutto. Welcher Teil kann maximal von einer anderen Stelle übernommen werden und gibt es Ermessenspielräume?
2.: Von wem konkret und wann muss es spätestens beantragt werden und von wem und welche anderen Stellen kommen in Betracht um Zuschüsse zu gewähren??
3: Gibt es bei den Argen oder sonstwo spezielle Ansprechpartner für die Schaffung neuer, bisher nicht existenter Berufsbilder zur Integration von Arbeitslosen?
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