@ neptun:
Nur mal die vorsichtige Nachfrage:
"Wenn eine Anschluß-Ausbildung dazu geeignet ist besser vermittelt zu werden ist sie förderungswürdig."
Schon mal nachgelesen, was turtle geschrieben hat, oder einfach mal selbst Kursnet bemüht? Es gibt bundesweit nur ein Angebot für "Ausdrucksmalerei". Dieses Angebot ist für Bildungsgutscheine nicht zugelassen.
Bisher habe ich keine Möglichkeit gefunden einen Kurs, der nicht für BGS zugelassen ist, über einen BGS zu fördern. Ich würde mich aber gerne von jemandem mit "juristichen berufl. Praxis" darüber belehren lassen, wie diese kleine Nebensächlichkeit umgangen werden kann. |