Und wenn keine Vollzeitstelle drin ist, dann kann der AG eben eine Teilzeitstelle schaffen. Solange die versicherungspflichtig ist, kann es auch EGZ dafür geben.
Aber sich darüber eine Platte zu machen ist immer noch Aufgabe des Arbeitgebers.
Ansonsten kann man nur wie Gerald verbleiben: Es gibt Gesetze und danach gibt es Fördermöglichkeiten, hier z. B. eben EGZ. Was erfinden kann man da schlecht.
Turtle |