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Alt 27.01.2010, 14:16
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Turtle1972 Turtle1972 ist offline
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Soll das ein Witz sein? Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn bitte die Agentur für Arbeit solche Kurse finanzieren?! Eine FORTBILDUNG für eine 18jährige OHNE Ausbildungsabschluss?? Die würde noch nichtmal - wenn der Kurs an sich per Bildungsgutschein förderfähig wäre - einen BGS erhalten, weil sie im AUSBILDUNGSFÄHIGEN Alter ist!

Wenn du dafür eine Rechtsgrundlage findest, dann verrat sie uns mal ganz schnell. Es gibt sicherlich etliche Personen, die gern mal einen Malkurs an der VHS bezahlt haben wollen. Oder den nächsten Yoga-Kurs. Noch besser wäre natürlich "Einführung ins Kamasutra.".

*kopfschüttelnd*

Turtle