Die Kündigungsfrist müsste im Ausbildungsvetrag oder in den AGB des Bildungsträgers stehen. Somit wäre Vertrag erstmal Vertrag. Raus kommst du nur, wenn arlistige Täuschung oder Sittenwidrigkeit vorliegt.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |