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Alt 27.01.2010, 06:28
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Musiker Musiker ist offline
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Die Kündigungsfrist müsste im Ausbildungsvetrag oder in den AGB des Bildungsträgers stehen. Somit wäre Vertrag erstmal Vertrag. Raus kommst du nur, wenn arlistige Täuschung oder Sittenwidrigkeit vorliegt.
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"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)