das meine ich eher nicht...

Welcher Lohn ist für einen Selbsthilfegruppenleiter "Tarif" und ortsüblich???
Da ist wohl etwas Flexibilität gefragt und keine buchstabengetreue Auslegung von Gestzen.....

Der "Stelle" an sich gibt es ja nicht als solches und auch nicht als Schlüssel in einer Anmeldung bei de KK.
Diese Synthese aus "Alg.II Empfänger in beitragspflichtige Beschäftigung" und Förderung eines Sozialen Projektes ausserhalb der üblichen Schemata, die gilt es zu erreichen...
Lasst doch euer Brain mal stormen.....