Einzelnen Beitrag anzeigen
  #10  
Alt 24.01.2010, 14:25
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard meine Empfehlung bleibt: RA

Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
Alles einmal oder besser mehrmals gründlich durchlesen.
Vorausleistungen - FAQ - BAföG - Studis Online

Bei dem Lebenslauf deiner Tochter einschl. der Umgangsverweigerung sehe ich gute Chancen, dass deine Unterhaltspflicht als erloschen gilt.
Bei dem Werdegang Ausbildung-Abitur-(fachfrendes) Studium wird praktisch immer von einer erloschenen Unterhaltspflicht ausgegangen.

Wohnt sie denn alleine?
Nur dann wäre ihr BAföG-Bedarfssatz 584 €.
Wohnt sie noch bei ihrer Mutter?
Dann wäre ihr BAföG-Bedarfssatz 414 €.
In beiden Fällen würde nach BAföG-Recht das Kindergeld von ihrem Bedarfssatz abgezogen, du müsstest also nur die Differenz zahlen.
nur ein kleiner Hinweis
der unterhaltsrechtliche Bedarf errechnet sich von 640 ausgehend bei auswärts wohnenden
640 abzgl Kindergeld (soweit Anspruch besteht)
abzgl gezahltes BAFÖG -hier 0,00 EUR-
abzgl. sonstiges Einkommen -wahrscheinlich auch 0 EURO-
was bleibt 640 - 184=456 EURO

die Aufwendungen 5% bzw 90 EURO habe ich nicht berücksichtigt

zuerst wäre im Falle der bestehenden Unterhaltspflicht anhand seines Einkommens der Betrag zu ermitteln, danach ist der Bedarf zu ermitteln

und dann..... keine Rechtsberatung !!! sondern nur meine Meinung aus dem Studium diverser veröffentlichter Dokumente und Urteile
Mit Zitat antworten