wohnberechtigungsschein Hallo,
ich hätte eine Frage:
Meine Frau und ich haben einen wohnberechtigungsschein nach § 16 und § 5 und können eine Wohnung mit bis zu 3 Zimmer mieten.
Jetzt ist meine Frau noch schwanger,ändert sich beim wohnberechtigungsschein etwas oder bleibt es trotzdem bei 3 zimmer?
Weiss ja jemand etwas Näheres dazu?
Danke |