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Alt 19.01.2010, 20:32
hamburger75 hamburger75 ist offline
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Standard wohnberechtigungsschein

Hallo,

ich hätte eine Frage:

Meine Frau und ich haben einen wohnberechtigungsschein nach § 16 und § 5 und können eine Wohnung mit bis zu 3 Zimmer mieten.
Jetzt ist meine Frau noch schwanger,ändert sich beim wohnberechtigungsschein etwas oder bleibt es trotzdem bei 3 zimmer?

Weiss ja jemand etwas Näheres dazu?


Danke
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