@ DrKloebner,
erst einmal vielen Dank für deinen Beitrag.
"die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Mutter zu regeln"
Indem ich für die nächsten 2,5 Jahre, also bis zum Ende der Ausbildung meines Sohnes weiterhin 200,00 € monatlich zahle, müsste meiner Meinung nach meine Ex-Frau doch zufrieden sein. Da ich den Unterhalt derzeit noch auf ihr Konto überweise, gehe ich ohnehin davon aus, dass das Geld in den gemeinsamen Lebensuntehalt fließt. Oder hättest Du einen anderen Vorschlag ?
Sie beabsichtigt ja sich anwaltlich beraten zu lassen. Wenn sie das getan hat und der Anwalt ihr mal alles richtig vorgerechnet hat, ist sie ja vielleicht auch zufrieden.
Die Berechnung, die sie mir präsentiert hat stimmt nämlich hinten und vorne nicht, weil sie scheinbar einiges in den Anmerkungen der D´dorfer Tabelle nicht verstanden.
Gruß
qualle
Bei Gruppenpony bedanke ich mich natürlich auch ganz herzlich. |