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Zitat von qualle Hier nun meine 1. Frage: Wird das Einkommen meiner Ehefrau mit berücksichtigt ? |
Nein.
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Nach meiner Berechnung (unter Berücksichtigung nur meines Einkommens) ergibt sich der Bedarf meines Sohnes nun wie folgt:
Einkommen Sohn 450,00 €
abzgl. Mehraufwand - 90,00 €
zzgl. Kindergeld 184,00 €
Gesamteink. Sohn 544,00 €
Meinem Einkommen enstprechend läge der Bedarf für meinen Sohn lt. Düsseldorfer Tabelle bei 537,00 €. Das EK übersteigt den Bedarf um 7,00 €, so dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.
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Die Rechnung sieht so weit in Ordnung aus.
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Da ich, wie gesagt, in den vergangenen Jahren immer zu wenig gezahlt habe, habe ich mich entschieden bis zum Ende seiner Ausbildung monatl. 200,00 € zu überweisen (Das Geld geht wie bisher auf das Konto meiner Ex-Frau).
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Eine gute Entscheidung. Du kannst das Geld aber auch auf das Konto deines Sohnes überweisen. Nach Erreichen der Volljährigkeit hat er das Recht darauf.
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Kann meine Ex überhaupt Ansprüche durchsetzen, wenn mein Sohn volljährig und mit der Zahlung von 200,00 € einverstanden ist ?
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Nein, Ansprüche muss dein Sohn nun selbst geltend machen.
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Nach meiner Berechnung denke ich, ist mein Sohn doch mit 200,00 € für die nächsten 2,5 Jahre gut bedient.
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Würde ich jetzt auch so sehen.
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Kann sie den in der Vergangenheit zu wenig gezahlten Unterhalt noch fordern, wenn sie damals darauf verzichtet hat ?
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Wenn kein Titel bestanden hat, kann sie auch nicht rückwirkend Unterhalt nachfordern.