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Alt 14.01.2010, 08:03
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Grubenpony Grubenpony ist offline
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Zitat:
Zitat von qualle Beitrag anzeigen
Hier nun meine 1. Frage: Wird das Einkommen meiner Ehefrau mit berücksichtigt ?
Nein.

Zitat:
Nach meiner Berechnung (unter Berücksichtigung nur meines Einkommens) ergibt sich der Bedarf meines Sohnes nun wie folgt:

Einkommen Sohn 450,00 €
abzgl. Mehraufwand - 90,00 €
zzgl. Kindergeld 184,00 €
Gesamteink. Sohn 544,00 €

Meinem Einkommen enstprechend läge der Bedarf für meinen Sohn lt. Düsseldorfer Tabelle bei 537,00 €. Das EK übersteigt den Bedarf um 7,00 €, so dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.
Die Rechnung sieht so weit in Ordnung aus.

Zitat:
Da ich, wie gesagt, in den vergangenen Jahren immer zu wenig gezahlt habe, habe ich mich entschieden bis zum Ende seiner Ausbildung monatl. 200,00 € zu überweisen (Das Geld geht wie bisher auf das Konto meiner Ex-Frau).
Eine gute Entscheidung. Du kannst das Geld aber auch auf das Konto deines Sohnes überweisen. Nach Erreichen der Volljährigkeit hat er das Recht darauf.

Zitat:
Kann meine Ex überhaupt Ansprüche durchsetzen, wenn mein Sohn volljährig und mit der Zahlung von 200,00 € einverstanden ist ?
Nein, Ansprüche muss dein Sohn nun selbst geltend machen.

Zitat:
Nach meiner Berechnung denke ich, ist mein Sohn doch mit 200,00 € für die nächsten 2,5 Jahre gut bedient.
Würde ich jetzt auch so sehen.

Zitat:
Kann sie den in der Vergangenheit zu wenig gezahlten Unterhalt noch fordern, wenn sie damals darauf verzichtet hat ?
Wenn kein Titel bestanden hat, kann sie auch nicht rückwirkend Unterhalt nachfordern.
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