
14.01.2010, 06:09
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 | Moderator | | Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.828
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Zitat:
Zitat von daisy1804 wie ist es denn mit den Kinderbetreuungskosten, wenn ich mich dafür entscheide, dass meine tochter von der oma betreut wird, während ich eine umschulung mache. kann mich eigendlich nicht auf andere, wie tagesmütter oder co verlassen.
lg
daisy | Wrden auch übernommen. Die Anweisungen der BA dazu:
" An Kinderbetreuungskosten werden erstattet
u. a. Kindergarten-/Hortgebühren, Tagesmutter, Mehraufwendungen von Nachbarn/Verwandten, nicht jedoch Verpflegungskosten
130,00 Euro monatlich pauschal für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern (Kinder unter 15 Jahre; bei der Betreuung behinderter aufsichtsbe-dürftiger Kinder im eigenen Haushalt auch darüber hinaus)
bei Teilmonaten 4,33 Euro je Kalendertag, bei Betreuungseinrichtungen auch bei Teilmonaten voller Monatsbetrag (79 Abs.1 Nr.4 i. V. m. § 83 SGBIII).
Es genügt grundsätzlich die Glaubhaftmachung der Kosten, ein konkreter Nachweis ist in diesen Fällen entbehrlich"
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