Unterhalt für volljährigen Sohn in der Ausbildung Hallo zusammen,
erst mal zum Sachverhalt:
Mein 18-jähriger Sohn befindet sich in einer Berufsausbildung und verdient, wie er mir erzählt hat, 450,00 € netto. Er lebt noch im Haushalt meiner Ex-Frau.
Ich habe ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 1.950,00 €. Ich bin wieder verheiratet, habe noch zwei weitere Kinder. Meinen Ehefrau verdient monatlich ca. 1.100,00 €.
Hier nun meine 1. Frage: Wird das Einkommen meiner Ehefrau mit berücksichtigt ?
Ich muß zugeben, dass ich in den vergangenen Jahren immer zu wenig Unterhalt für meinen Sohn gezahlt habe, da ich bis vor einiger Zeit noch viel weniger Einkommen hatte. Das war für meine Ex-Frau aber o.k. Soweit ich mich erinnere haben wir die Unterhaltsangelegenheit damals unbürokratisch geklärt, also ohne Gericht oder Jugendamt.
Nach meiner Berechnung (unter Berücksichtigung nur meines Einkommens) ergibt sich der Bedarf meines Sohnes nun wie folgt:
Einkommen Sohn 450,00 €
abzgl. Mehraufwand - 90,00 €
zzgl. Kindergeld 184,00 €
Gesamteink. Sohn 544,00 €
Meinem Einkommen enstprechend läge der Bedarf für meinen Sohn lt. Düsseldorfer Tabelle bei 537,00 €. Das EK übersteigt den Bedarf um 7,00 €, so dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.
Für den Fall, dass das EK meiner Ehfrau mit eingerechnet wird, hätten wir gemeinsam ein Netto von ca. 3.050,00 €.
Dies würde einen Unterhaltsanspruch lt. Tabelle von 626,00 € entsprechen.
Nach Abzug des Einkommens meines Sohnes hätte er dann noch einen Anspruch von 82,00 €.
Da ich, wie gesagt, in den vergangenen Jahren immer zu wenig gezahlt habe, habe ich mich entschieden bis zum Ende seiner Ausbildung monatl. 200,00 € zu überweisen (Das Geld geht wie bisher auf das Konto meiner Ex-Frau).
Meine Ex-Frau ist jetzt der Auffassung, dass ich mehr zahlen müsse und beabsichtigt außerdem den zu wenig gezahlten Unterhalt für die vergangenen Jahre nachzufordern. Sie sagt, sie könne bis zu 10 Jahre nachfordern.
Kann meine Ex überhaupt Ansprüche durchsetzen, wenn mein Sohn volljährig und mit der Zahlung von 200,00 € einverstanden ist ?
Nach meiner Berechnung denke ich, ist mein Sohn doch mit 200,00 € für die nächsten 2,5 Jahre gut bedient. Oder sehe ich das falsch ?
In der Vergangenheit war ihr der Kontakt zu meinem Sohn wichtiger als das Geld. Da war sie aber noch in zweiter Ehe verheiratet und finanziell abgesichert. Jetzt lebt sie getrennt, ihr Noch-Ehemann zahlt, soweit ich weiß, keinen Unterhalt für sie und deren gemeinsames Kind. Ich gehe mal davon aus, dass sie mehr Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn beanspruchen möchte, weil SIE das Geld braucht. Kann sie den in der Vergangenheit zu wenig gezahlten Unterhalt noch fordern, wenn sie damals darauf verzichtet hat ?
Danke für eure Hilfe !
Gruß qualle |