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Alt 11.01.2010, 14:12
Clownfisch Clownfisch ist offline
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Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Hier wird das so gelöst, dass die LE ihr Einverständnis unterschreiben, dass von einer fiktiven Höhe ausgegangen wird. Und wenn sie das nicht wollen, müssen sie eben jeden Monat die Abrechnung einreichen, Anhörungen beantworten usw.
Das ist ein nach meiner Meinung sauberes Vorgehen. Ich sehe es ja durchaus ein, dass da was gerechnet wird, aber eben für die "zwangsweise" Anrechnung fehlt es an der Rechtsgrundlage. Ich meine mich zu erinnern, dass in grauer Vorzeit (also deutlich vor ALG II) das BSG mal irgendwo gesagt hat, geschätztes Einkommen kann ausnahmsweise dann mal vorläufig angerechnet werden, wenn es denn "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" in der angerechneten Höhe und im Anrechnungszeitraum auch zufließen wird. Damit ist also jede "prophylaktisch höhere" Anrechnung ausgeschlossen. Das Urteil wäre durchaus anwendbar, denn das SGB III mit der Vorläufigkeitsregelung ist ja deutlich älter als das ALG II.
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