Hallo
wenn du eine eigene Wohnung beziehen solltest ( vorher erkundigen was angemessen ist) hast du wohl einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Bafög, weiss nicht was du machst....Danach bist du bis auf den Mehrbedarf für Alleinerziehung vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen. Ob dein Kind ergänzend Anspruch hat, hängt davon ab wieviel Unterhalt du bekommst und wie teuer die Wohnung ist..
Gruß
Enibas |