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Zitat von MamaBerlin ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt und das wurde auch aufgeführt bei meinem Einkommen und zweimal Kindergeld, einmal für meinen Sohn und für mich. |
Für die Dauer der Mutterschutzfrist ist die Ausbildung unterbrochen - allerdings i.d.R. ohne Auswirkung auf das Kindergeld, d.h. Kindergeld wäre zu zahlen.
Für Elternzeit (Zeiten der Kindesbetreuung) steht grundsätzlich kein Kindergeld zu. Also einfach den Einstellungsbescheid der Familienkasse der Arge vorlegen und hierzu
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und ein sonstiges Einkommen von 600Euro.
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eine Erläuterung verlangen. Sollte es sich hierbei wirklich um den Elternunterhalt handeln, dem auch widersprechen, da die Unterhaltspflicht entfällt, wenn das Kind ein Kind unter 6 Jahren erzieht.