Thema: Alleinerziehend / Alleinstehend Schwanger und bei Vater wohnend
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Alt 27.12.2009, 17:30
alida. alida. ist offline
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Ja, das ist korrekt mit der Antragstellung.

Vorsicht, Sarkasmus:
Schließlich sind wir in einem christlichen Land und mit solchen Regelungen soll der psychische Druck zur Abtreibung durch die Familie genommen werden. Die Familie ist zuerst einmal finanziell außen vor, das ist also kein Argument gegen das Austragen.

Sobald das liebe Kind schwanger ist, ist es seine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sie darf sogar weiter bei den Eltern wohnen bleiben, die zählen erst einmal nicht mehr, weder ihr Einkommen noch ihr Vermögen, wenn nicht jeweils nicht zu hoch ist. Auch mit Kind ist sie dann zusammen mit dem Kind ihre eigene Bedarfsgemeinschaft.
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