Einzelnen Beitrag anzeigen
  #10  
Alt 18.12.2009, 12:36
mpumpe mpumpe ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.193
Standard

@ariadne

Noch besser wäre es vielleicht gewesen wenn du genau gesagt hättest was du meinst.

Also ich lese da unter

</title> <title>wohngeldantrag.de



Zitat:
Das Wohngeld ist ausschließlich zur Zuschuß zur Miete oder Belastung gedacht und nicht als Zuschuß zum Lebensunterhalt.. Das setzt voraus, daß also der Lebensunterhalte selbst finanziert werden muß. Daher gibt es ein Mindesteinkommen, welches bei dem Wohngeld erreicht werden muß. Wird dieses Mindesteinkommen nicht erreicht, kann kann ein Wohngeldanspruch verneint werden, auch wenn alle Voraussetzungen sonst zutreffen würden und man dem Prinzip nach Anspruch hätte.
Das notwendige Mindesteinkommen kann man sich allein nach der folgenden Faustformel ausrechnen:
Sozialhilferegelsatz + Miete + Nebenkosten = Mindesteinkommen
Der Regelsatz beläuft sich bei einem Alleinstehenden auf 359,- € (bis 3006.09: 351 €), bei einem Paar auf jeweils 323,- € pro Person (bis 3006.09: 316 €). Zu den Nebenkosten gehören auch die Strom- und Heizungskosten, aber auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Sollte das Mindesteinkommen nicht erreicht werden, gibt es zwei Möglichkeiten, um dennoch einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, die wir hier erläutern.
und da gibs bei denen zwei Möglichkeiten. Vielleicht ists ja eine die du meinst. Nur wenn man auf "hier" klickt gehts um $$$. Und das wollte ich dann doch nicht.

Aber vielleicht ist ja alles auf der Seite dort falsch, dann sehe ich in der Tat alt aus.
Mit Zitat antworten