Zitat:
Zitat von mpumpe Nur frage ich mich wie er die für Wohngeld erforderlichen über SGB II liegenden Mindesteinkommensgrenzen überschreiten will wenn er gleichzeitig dieselben Grenzen unterschreiten muß damit keine Anrechnung erfolgt. |
Und das beweist wieder mal, wie ungeheuer qualifiziert die Einlassungen vom mpumpe sind. Plausibel ist ein Einkommen für das Wohngeld eben nicht erst dann, wenn es den SGB II-Bedarf überschreitet.