also das es geht weiß ich schon, zumindest weiß ich das man seinen titel in so einem fall "verkaufen" kann- was auch immer das bedeutet.....und der unterhalstvorschuß wäre zb obwohl er für meine tochter ist auch in vollem rahmen pfändbar in dieser sache wenn ich mir keinen gerichtsbeschluß geholt hätte...und der ist ja auch eigentlich für meine tochter gedacht, an ihr sparbuch dürfen sie nicht- zum glück- aber eben zb den unterhalt einziehen, versteh einer die deutschen gesetze :-) |