Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 28.11.2009, 10:09
Benutzerbild von Turtle1972
Turtle1972 Turtle1972 ist offline
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.957
Standard

Du wurdest gekündigt, ergo bist du faktisch erstmal arbeitslos. Das Ergebnis deiner Verhandlungen steht ja noch aus, damit wäre also ALG 1 die korrekte Leistung. Wenn man wirklich über eine vorläufige Sperrzeit (aufgrund deines Rechtsstreits sicherlich vorläufig) befindet, dann kannst du aufgrund Notlage ALG 2 beantragen. Solltest du den Rechtsstreit gewinnen, wird die ARGE sich das Geld beim Arbeitgeber (Lohn) oder der Agentur (ALG 1, weil Sperre wegfällt) wiederholen. Solltest du verlieren, wirst du das ALG 2 zurückzahlen müssen (Kostenersatz wegen schuldhaftem Verhalten).

Das Problem ist nicht so ungewöhnlich, ggf. hättest du die Antwort bereits über die Suchfunktion finden können.

Turtle
Mit Zitat antworten