Du wurdest gekündigt, ergo bist du faktisch erstmal arbeitslos. Das Ergebnis deiner Verhandlungen steht ja noch aus, damit wäre also ALG 1 die korrekte Leistung. Wenn man wirklich über eine vorläufige Sperrzeit (aufgrund deines Rechtsstreits sicherlich vorläufig) befindet, dann kannst du aufgrund Notlage ALG 2 beantragen. Solltest du den Rechtsstreit gewinnen, wird die ARGE sich das Geld beim Arbeitgeber (Lohn) oder der Agentur (ALG 1, weil Sperre wegfällt) wiederholen. Solltest du verlieren, wirst du das ALG 2 zurückzahlen müssen (Kostenersatz wegen schuldhaftem Verhalten).
Das Problem ist nicht so ungewöhnlich, ggf. hättest du die Antwort bereits über die Suchfunktion finden können.
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