Thema: Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Erstausstattung nach Geburt möglich?
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Alt 17.11.2009, 13:52
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Turtle1972 Turtle1972 ist offline
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Die, die ihn bekommen "ohne einen Finger krumm zu machen" waren eben schon vor der Geburt bedürftig. Ihr aber eben nicht, weil 2000 Euro Einkommen!

Im Übrigen: stell doch einfach einen Antrag beim Amt und warte ab. Was hält dich denn davon ab? Sollen wir dir die Babyerstausstattung finanzieren, die du übrigens gehabt haben musst, sonst hätte das Baby wohl kaum 2 Monate menschenwürdig überlebt. Der Begriff ERSTausstattung bedeutet nunmal: die erste Ausstattung gleich nach der Geburt, also die ersten Bodys und Strampler, die ersten Möbelstücke usw. Was soll denn nach 2 Monaten da noch großartig fehlen? Wenn du 50/56 durch 62/68 ersetzen willst, dann ist das eine Ersatzbeschaffung, die du z. B. gerne aus den 300 Euro Elterngeld, die du jeden Monat ANRECHNUNGSFREI hast sogar in Luxusvariante bezahlen kannst.

Ansonsten tut es aber auch mal gebrauchte Kleidung bei einem bekannten Auktionshaus. Da gibt es ganze Bekleidungspakete. Man sollte nämlich auch irgendwann anfangen und mit seinem Geld häuslicher wirtschaften.

Turtle
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