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Alt 20.01.2009, 10:24
andi1985 andi1985 ist offline
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Noch mal: Die ARGE ist für ihn nicht zuständig, da er eine BVB macht und somit vom ALG II-Bezug gem. § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen ist. Zuständig ist die Agentur für Arbeit und da braucht es keinen Grund zum Auszug.

Andi