Thema
: Eltern
Eigene Wohnung für unseren 17 jährigen Sohn
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20.01.2009, 10:24
andi1985
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Noch mal: Die ARGE ist für ihn nicht zuständig, da er eine BVB macht und somit vom ALG II-Bezug gem. § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen ist. Zuständig ist die Agentur für Arbeit und da braucht es keinen Grund zum Auszug.
Andi
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