Thema: Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Erstausstattung nach Geburt möglich?
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  #19  
Alt 17.11.2009, 12:13
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Grubenpony Grubenpony ist offline
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Zitat von geheimercode Beitrag anzeigen
Also Kinderzuschlag steht uns leider nicht zu, uns uns wurde geraten AG2 zu beantragen, weil wir 1. nicht verheiratet sind (keine Ehe, kein Kinderzuschlag) und zweitens muss man ein bestimmtes Einkommen haben um den Zuschlag zu bekommen, da liegen wird drunter.
Selbst eine Heirat würde also nichts bringen.
Es ist mWn keine Grundvoraussetzung für den Kinderzuschlag, dass man verheiratet sein muss. Es muss nur der Kindergeldbezieher den Antrag stellen. Und das ihr unterhalb der Einkommensgrenze liegt, kann ich mir nicht vorstellen, die Berechnung für den Kinderzuschlag ist fast identisch mit der ALGII-Berechnung.

Und eine Heirat würde auf jeden Fall ein höheres Nettoeinkommen bedeuten solange nur einer von euch verdient.
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