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Alt 20.01.2009, 10:00
andi1985 andi1985 ist offline
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Dann hat er gar keinen ALG II-Anspruch, ein Antrag ist also gar nicht notwendig. Richtiger Ansprechpartner ist die BAB-Stelle in der Agentur für Arbeit, sobald er umgezogen ist bekommt er den höheren Bedarf (maximal 455 € + Fahrtkosten, dazu noch das Kindergeld und ggf. einen Mietzuschuss gem. § 22 Abs. 7 SGB II von der ARGE).

Andi