Dann hat er gar keinen ALG II-Anspruch, ein Antrag ist also gar nicht notwendig. Richtiger Ansprechpartner ist die BAB-Stelle in der Agentur für Arbeit, sobald er umgezogen ist bekommt er den höheren Bedarf (maximal 455 € + Fahrtkosten, dazu noch das Kindergeld und ggf. einen Mietzuschuss gem. § 22 Abs. 7 SGB II von der ARGE).
Andi |