Zitat:
Zitat von andi1985 Was ist denn mit "Ausbildungsförderung" gemeint? Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB)? In diesem Fall erhält er ja bereits Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) i.H.v. 212 € + Fahrtkosten. Er kann in einer eigenen Wohnung den erhöhten Bedarf bekommen und hätte somit gar keinen ALG II-Anspruch mehr.
Andi |
Richtig,
er bekommt 212 Euro + Fahrtkosten.
Es geht auch nicht darum ob er Alg II bekommt, sondern nur um den ANTRAG und was darein geschrieben gehört!
Ciao Martin