Hallo,
ich finde es ist Sache des Jugendamtes und zwar in Form von Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII da er ja Betreuung durchs Jugendamt erhalten soll. Er ist minderjährig und diese Leistungen enden nicht automatisch mit 18 sondern es gibt auch Hilfe für junge Volljährige bis 21.
Gruß
Enibas |