Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 30.10.2009, 21:35
jasile jasile ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 1
Standard

Hallo, ich bin leider erst heute auf deinen Beitrag gestossen...ich bin selbst Studentin und habe mich nach zwei Jahren Elternzeit wieder eingeschrieben. Mein freund übernimmt nun das letzte Elternjahr.
Sobald dein Freund in Elternzeit geht, egal wie lange, hat er Anspruch auf Alg 2. Das trifft auf alle zu, egal ob Frau oder Mann. Wer in Elternzeit ist und vom Lebenspartner nicht unterstützt werden kann, hat Anspruch auf alg 2, ganz egal, ob er in der Zeit theoretisch nicht vermittelbar ist. Wenn er noch Resteinkommen hat, wird das im Antragsmonat noch angerechnet, danach bekommen er und das Kind ca. 700 Euro, sofern du studierst und kein eigenes Einkommen hast, dass 400 Euro übersteigt. Elterngeld und Kindergeld bekommt ihr zusätzlich. Das wird nicht angerechnet.

Ich habe übrigens selbst zwei Jahr Alg 2 bekommen, während ich in Elternzeit war. Mein Freund hat studiert und 400 Euro dazuverdient. Danach haben wir sozusagen den Rollentausch gemacht.
Der Mann darf auch nicht nur drei Monate nehmen, wie unten erwähnt. Das hat dann nur mit der Elterngeldvelängerung zu tun....

Ich hoffe sehr, ich konnte jemandem helfen, denn mit diesen studentischen Dingen, sind viele Anlaufstellen überfordert.
Mit Zitat antworten