Als Ex-Student sollte dir doch der BAföG-Vermögens-Datenabgleich ein Begriff sein oder hattest du nie BAföG nötig? Na ja, bei diesem Vermögen sicher nicht.
Leben darfst du von deinem Geld vor Antragstellung, du darfst auch gut leben; denn weg ist weg.
Du darfst dich aber nicht mit Geschenken und nichts anderes wäre eine Zahlung an deine Eltern künstlich verarmen, um Sozialleistungen zu erlangen, die sir sonst nicht zustehen würden. Da käme dann das Amt mit dem berechtigten Verlangen der Schenkungsrückforderung.
Kauf dir dein Auto und werde glücklich damit! |