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Alt 28.10.2009, 01:28
Basinus Basinus ist offline
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Registriert seit: 28.10.2009
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Standard Vermögen aufbrauchen - Grenzen

Hallo,

ich verfüge über Vermögen (Kapitallebensversicherung + Barvermögen), welches meinen Freibetrag (inkl. Freibetrag für notwendige Anschaffungen) übersteigt und kann deshalb zur Zeit keine Leistungen in Anspruch nehmen.

In den letzten 10 Monaten habe ich bereits einen Teil meines Vermögens aufgezehrt, gleichzeitig haben mich jedoch meine Eltern sowohl direkt finanziell unterstützt, als auch zahlreiche Leistungen für mich übernommen (privater Krankenversicherungsbeitrag, KFZ-Steuer, KFZ-Haftpflicht, Unfallversicherung, Invaliditätsversicherung, Kapitallebensversicherung).

Kann ich nun 6000 € meines Barvermögens an meine Eltern zurückführen, als Rückzahlung für die erhaltene Unterstützung, oder wird das als "verstecken" des Vermögens ausgelegt?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird eine solche Einschätzung getroffen?

Soweit meine Frage.

Im Folgenden nur ergänzende Fall-Informationen:

Ich (Alleinstehend, 27) habe mein Studium im Mai 2009 erfolgreich beendet. Den Sommer habe ich mir noch als Auszeit gegönnt und seit August aktiv Bewerbungen geschrieben. Nachdem ich im April 2009 in einem Beratungsgespräch erfahren habe, dass mein Vermögen zu hoch für einen Leistungsanspruch liegt, war das Thema ALG II für mich abgehakt. Nun habe ich aber leider keinen tollen Job gefunden, sondern ein mittelmäßig bezahltes Praktikum, von dem ich mir den Berufseinstieg erhoffe.
Im heutigen Beratungsgespräch habe ich nur sehr knappe Informationen bekommen, da sich der Praktikumsort 400 KM entfernt befindet und somit eine andere ARGE zuständig sei. Nun mache ich mich gerade selbst schlau und versuche meine Chance auf Aufstockung und Übernahme der Kosten für Wohnung und Heizung auszurechnen.
Da meine Eltern aber so lieb waren mich zu unterstützen und auch eine Kapitallebensversicherung für mich anzulegen, verfüge ich über Vermögen, das im Gegensatz zu Riester- und Rürup-Vermögen nicht geschützt ist. Der Rückkaufwert liegt allerdings noch unter meinem Vermögens-Freibetrag, so dass ich Leistungen beziehen könnte, sofern ich mein Barvermögen nur schnell genug gerechtfertigt aufzehren kann.

Voller Optimismus habe ich vor meinem Studienende hohe Verträge für Riester- (175 €/Monat) und Rürup-Rente (125€/Monat) abgeschlossen, die ich jährlich zahle. Mein verbleibendes Barvermögen war eigentlich für die Beiträge in 2010 sowie die notwendigen Reparaturen an meinem alten Auto, das nächstes Frühjahr zum TüV muss, vorgesehen. Wenn ich das jetzt während des Praktikums aufzehre um Miete, GEZ, ... zu bezahlen, dann stehe ich am Ende meines Praktikums ohne Barvermögen, mit einem kaputten Auto da und darf Riester- und Rürup- bis auf weiteres aussetzen. Immerhin werde ich dann aber guten Gewissens Hartz IV beantragen können. Und vielleicht sind bis dahin ja auch schon die neuen Grenzen für das Schonvermögen verabschiedet. ;-)

Alternativ zur Rückzahlung der Unterstützungsleisung, habe ich auch schon überlegt, ob ich das Auto, welches auf meinen Vater zugelassen ist, einfach von ihm abkaufe. Aber wird dann womöglich der Wert des Autos in Frage gestellt?

Ebenfalls wäre aber auch die Rückzahlung von 6000€ an meine Eltern etwas willkürlich, da sie mich jahrelang finanziert und infolgedessen sogar ein Vielfaches dessen in mich "investiert" haben.

Viele Grüße,
Basinus
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