Thema: Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Pfändung des Leistungsanspruches
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Alt 29.11.2008, 15:53
lopo lopo ist offline
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Hi,

Code:
Mich irretiert die Frage: "FÜR wieviele Kinder ich Unterhalt zahle"
Warum, du könntest ja noch Unterhalt zahlen für Kinder die nicht in deinem Haushalt leben ( uneheliche Kinder ).

Code:
Ich gehe von keiner Pfändung aus!?! 
Korrekt.

1. Stimmt die Freigrenze von Netto 1569,99€

Nein, die Freigrenze liegt bei 1.769,99 €

Bei Alleinverdiener in einer Familie mit 2 Kindern wird der zu pfändende Betrag aus der jeweiligen Nettolohnreihe der Spalte „3“ entnommen, da er für 3 Personen – seine Ehefrau und die beiden Kinder – unterhaltspflichtig ist. :http://tinyurl.com/5h9mrn

Die zwei anderen Fragen haben sich erledigt, da nicht pfändbar.
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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