...oder kann es sein, dass das Amt pauschal "gedacht" hat: sozial also schulisch also kein BAB! ?? Weil ich das "Problem" bei meiner Freundin nach der jetzigen Ausbildung dann auch haben werde. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass sie im Anschluss an die schulische Ausbildung zur Altenpflegehelferin dann die Ausbildung zur Altenpflegerin machen kann - und das wäre dann meines erachtens eine duale Ausbildung.
Kann gar nicht beschreiben wie glücklich ich mit diesem Forum hier bin. Echt eine super Hilfe in wirklich schwierigen Zeiten. DANKE, DANKE, DANKE! |