Zitat:
Zitat von Tarralan Zum Beispiel daran, dass fast jede zweite Klage von Leistungsempfängern erfolgreich war, draran, dass am SGB II bis heute schon so viel nachgebessert wurde, daß man es getrost als "Montagsgesetz" bezeichnen dürfte, und daran, daß Argen selten in Revision gehen, um Grundsatzurteile zu Ungunsten des SGB II tunlichst zu vermeiden (letzteres bedeutet; jeder muß sein Recht
meisstens einzeln durchsetzen, obwohl zahlreiche Einzelfallurteile als Präzedens herhalten können...*dies zum Thema Verschwendung von Steuergeldern*)! |
Das ist keine Grundlage. Jeder hat das Recht, sein Recht einzuklagen. Das war immer schon so und wird es auch bleiben. Ändert nichts daran, dass das SGB2 die Grundlage für den ALGII-Bezug ist.