Anspruch auf Arbeitslosengeld Hallo, ich bin festangestellt und habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Bis Februar bekomme ich noch Elterngeld (dann habe ich 1 Jahr Elterngeld bezogen). Nach der Geburt meiner Tochter sind wir von Lübeck nach Hamburg gezogen (beruflich begründet bei meinem Mann)
Da ich nicht vor habe in Lübeck meine Arbeit irgendwann wieder aufzunehmen, denke ich über eine Kündigung nach.Nun meine Fragen:
1. Kann ich noch während des Elterngeldes kündigen, um meine Sperre zu überbrücken, oder geht das erst nach dem Bezug von Elterngeld?
2. Habe ich Anspruch auf ALG1, und wie wird es berechnet
Würde mich freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten kann, danke |