Es ist eigentlich ein 0-Summenspiel.
Es werden vorrangige Leistungen bezogen.
Sowie Unterhalt einem dem ALG2/Sozialgeld vorrangige Leistung ist, ist auch Wohngeld dem ALG2/Sozialgeld vorrangig.
Natürlich werden andere Fördertöpfe belastet, aber das war doch bei der Wohngelderhöhung so gewollt.
Eine Mutter ohne Einkommen hätte, u.U. dann 30€ mehr im Monat, da das Kindergeld was den Bedarf der Kinder übersteigt, sozusagen zu ihrem Einkommen wird und da wird dann die Versicherungspauschale abgerechnet. |