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Alt 27.09.2009, 15:57
Floeckchen Floeckchen ist offline
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Es ist eigentlich ein 0-Summenspiel.

Es werden vorrangige Leistungen bezogen.
Sowie Unterhalt einem dem ALG2/Sozialgeld vorrangige Leistung ist, ist auch Wohngeld dem ALG2/Sozialgeld vorrangig.

Natürlich werden andere Fördertöpfe belastet, aber das war doch bei der Wohngelderhöhung so gewollt.

Eine Mutter ohne Einkommen hätte, u.U. dann 30€ mehr im Monat, da das Kindergeld was den Bedarf der Kinder übersteigt, sozusagen zu ihrem Einkommen wird und da wird dann die Versicherungspauschale abgerechnet.
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