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Alt 14.01.2009, 21:23
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Mandy Mandy ist offline
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Wenn Du eine Afforderung zur Senkung der Unterkunftskosten erhältst, dann wird Dir eine Frist gesetzt. Bis dahin wird die nicht angemessene Miete so übernommen. Erst danach nicht mehr. Solltest Du innerhalb der Frist umziehen, dann können auch Umzugskosten etc. übernommen werden. Antrag wegen einer Küche müsstest du dann separat stellen.

Aber zur Ausgangsfrage: ALG I und ALG II in Kombination ist möglich.
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Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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